Ein herzlicher Abschied
Ich habe mich gerade von meinem Sportverein, bei dem ich die letzten beiden Jahre Mitglied war, abgemeldet und bekam darauf folgende Antwort:
Der nächste Kündigungstermin ist der 31.12.2008 – bis November muß Ihre Kündigung dann bei uns sein. Ein stillschweigendes Fernbleiben von den Übungsstunden gilt nicht als Ausscheiden aus dem Verein. Die Verpflichtung zur Weiterzahlung bleibt bestehen.
Aber dieser Ton konnte mich ehrlich gesagt nicht schockieren, war ich es doch gewohnt, auf diese nette (wenn auch etwas umständlich formulierte) Art an ausstehende Zahlungen erinnert zu werden:
Bitte überweisen Sie in den nächsten Tagen den fälligen Betrag und helfen Sie uns so, rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten zu vermeiden.
Mir wird dieser direkte Ton fehlen. Oder vielleicht auch nicht. Nein, wahrscheinlich nicht.
September 24, 2008 um 9:02 am
Großartig. Was war es für ein Verein? Diskussionsclub für juristische Winkelzüge?
September 24, 2008 um 9:08 am
Ein Turn- und Sportverein (Abteilung Badminton) 🙂
September 24, 2008 um 9:44 am
„einzuleiten zu vermeiden“ – Zwei Infinitive hintereinander geht schon mal garnicht.
September 24, 2008 um 9:55 am
@ Martin
Was auch nicht geht, ist, dass mit jeder Zahlungserinnerung Mahnkosten in Höhe von 5 Euro anfielen.